Seit Jahren wird über ein Verbot von Amalgamfüllungen diskutiert, nun steht es unmittelbar bevor. Bereits ab Januar 2025 sollen mit Amalgam keine Zahnfüllungen in der Zahnarztpraxis mehr durchgeführt werden dürfen. Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, Quecksilber gänzlich aus der Umwelt zu entfernen. Die Amalgamfüllungen bestehen zu 50 Prozent aus Quecksilber. Vor allem beim Einbringen und Entfernen von Amalgamfüllungen entstehen Quecksilberdämpfe. Für Schwangere, Stillende, Kinder unter 15 Jahren und Menschen mit Nierenerkrankungen gibt es deshalb bereits ein Verbot. Das EU-Verbot betrifft allerdings ausschließlich neue Füllungen. Wer bereits eine oder mehrere hat, für den ändert sich nichts. Die Füllungen müssen nicht ausgetauscht werden.

Kunststofffüllungen sind eine beliebte Alternative

Amalgamfüllungen sind allerdings seit Jahren rückläufig. Während früher bis zu 30 Prozent der Füllungen aus Amalgam waren, sind es heute deutlich weniger. Die Versorgung liegt nur noch bei unter 8 Prozent. Das liegt vor allem daran, dass Patienten heutzutage höhere ästhetische Ansprüche haben und sich für ein anderes Füllungsmaterial wie Kunststoffe entscheiden. Kunststoffe sind zahnfarben und fallen im Mund weniger auf. Noch hochwertiger und optisch ansprechender sind Keramikfüllungen.

Wer übernimmt die Kosten für Füllungen?

Eine wichtige Frage wurde bisher noch nicht geklärt, denn Amalgam ist aktuell der einzige Füllstoff, der für Patienten kostenlos ist. Welche und ob es eine kostenfreie Alternative für Patienten geben wird, ist aktuell noch nicht geklärt. Aktuell läuft eine Studie, um einen Nachfolger festzulegen. Im Anschluss müssten sich dann die kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen zusammensetzen und darüber beraten, ob dieser Füllstoff künftig voll bezuschusst werden kann.

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